Informationen zur Ohrenkorrektur

Abstehende Ohren - etwa 4-5% der Bevölkerung haben abstehende Ohren. Obwohl das Hörvermögen eines Menschen durch abstehende Ohren nicht beeinträchtigt wird, entscheiden sich viele der Betroffenen zur Durchführung einer Ohrankorrektur. Das "Ohren anlegen" erfolgt nach verschiedenen Methoden. Unter bestimmten Bedingungen können die dabei entstehenden Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Allgemeine Informationen über abstehende Ohren

Ohren werden als "abstehend" bezeichnet, wenn sie mehr als 30 Grad vom Kopf abstehen. Das Auftreten abstehender Ohren liegt für gewöhnlich in einer genetisch bedingten Fehlentwicklung des Ohrknorpels oder in einer schwach ausgeprägten bzw. fehlenden Hauptfältelung (sog. Anthelix) an der Ohrmuschel begründet. Dabei kann sich das Abstehen der Ohren auf beiden Kopfseiten auch asymmetisch verhalten.

Auswirkungen abstehender Ohren

Menschen mit abstehenden Ohren klagen nicht über ein eingeschränktes Hörvermögen, sondern über ästhetische Aspekte ihres Erscheinungsbildes. in vielen Fällen führen abstehende Ohren leider zu Hänseleien, unter den die Betroffenen leiden müssen. Oftmals entwickeln sich aus abstehenden Ohren auch Komplexe oder Fixierungen.

Betroffene klagen nicht über ein einschränktes Hörvermögen, sondern über ästhetische Aspekte.

Die Ohrenkorrektur

Viele Betroffene entschließen sich zu einer Ohrenkorrektur. Dabei handelt es sich um einen leichten operativen Eingriff, in dem der Abstand der Ohren zum Kopf verringert wird. Dieser relativ kleine Eingriff führt aber oftmals zu großen Auswirkungen auf die Erscheinungsform des Gesichtes und des Wohlbefindens des Patienten. Innerhalb der ästhetisch-plastischen Chirurgie gehört das "Ohrenanlegen" zu den ältesten Behandlungen und wird in vielen Kliniken angeboten. Es wird empfohlen die Ohrenkorrektur im frühen Kindesalter durchzuführen, da das Knorpelgewebe zu diesem Zeitpunkt noch weich und formbar ist. Das Mindestalter für eine Ohrenkorrektur liegt bei etwa 4 - 5 Jahren, da die Ohren in diesem Alter nahezu ausgewachsen sind. Die Ohrmuschel hat in diesem Alter etwa 80 - 90 % ihrer Endgröße erreicht. Das weitere Wachstum der Ohren wird durch die Operation nicht beeinflusst. Bei Säuglingen ist kurz nach der Geburt eine Ohrenkorrektur sogar auch ohne Operation möglich. Dazu können nach der Geburt beispielsweise Pflasterverbände angelegt werden, die das Ohrwachtum aufgrund des noch sehr gut verformbaren Ohrknorpels beeinflussen können.

Eine Möglichkeit zur Korrektur abstehender Ohren ist die Neuformung des Ohrenknorpels. Dabei wird die Ohrenhinterseite in einem operativen Eingriff freigelegt, und der Ohrenknorpel ausgedünnt bzw. modelliert. Ist die gewünschte Form erreicht, wird der Knorpel abschließend fixiert. Eine alternative Methode ist die Fadenmethode nach Dr. Merck. Dabei werden mit einer speziellen Ein- und Ausstichtechnik hauchdünne Gore-Tex-Fäden unter die Ohrhaut versenkt und miteinander verknüpft, sodaß die Ohrfalte die gewünschte Biegung erhält.